Raumklima, Stromverbrauch, Brennstoffabnahme: In Forschungsprojekten zu Gebäuden und Quartieren fallen viele Daten an. Aber: Wem gehören diese Zahlen? Welche Werte müssen anonymisiert werden? Eine vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte Anwaltskanzlei soll hier Rechtssicherheit bringen. In einem Workshop präsentierten die Juristen kürzlich die Ergebnisse ihres Gutachtens vor Wissenschaftlern aus der Forschungsinitiative Energiewendebauen sowie Vertretern des Projektträgers Jülich.
Um beurteilen zu können, ob Energiekonzepte und Technologien die angestrebten Ziele erreichen, erfassen Wissenschaftsteams im Laufe eines Projektes viele Messdaten. Dies können Werte zum Wetter wie Außentemperatur, Windgeschwindigkeit und Solarstrahlung sein. Meist erfassen sie aber auch Daten, die auf ein Verhalten einzelner oder mehrerer Nutzer schließen lassen: Stromverbrauch, abgenommene Kälte- und Wärmeenergie oder Lüftungsverhalten.

Beispiele für Messdaten, die in einem Forschungsprojekt im Gebäude- und Quartiersbereich erhoben werden können.
© Wissenschaftliche Begleitforschung Energiewendebauen
Beispiele für Messdaten, die in einem Forschungsprojekt im Gebäude- und Quartiersbereich erhoben werden können.
© Wissenschaftliche Begleitforschung EnergiewendebauenOb und wie solche und andere sensible Daten in einer Monitoring-Datenbank verbreitet werden dürfen, untersuchte die Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Frankfurt am Main. Sie präsentierte ihre Ergebnisse am Forschungszentrum Jülich. Hintergrund ist, dass beim Projektträger Jülich künftig eine open-source-Monitoring-Datenbank angesiedelt und betrieben wird.
Einen ausführlichen Bericht zur Veranstaltung finden Interessierte beim Webauftritt der Forschungsnetzwerke Energie.